After-Sales-Service- und technisches Schulungsprogramm
1. Spezifikationen zum Auspacken, Installieren und Inbetriebnahme der Ausrüstung
Um die stabile Betriebsleistung der Ausrüstung zu gewährleisten, muss der gesamte Installations- und Inbetriebnahmeprozess strikt gemäß den folgenden Verfahren durchgeführt werden:
1.1 Gemeinsames Auspacken und Sicherheitsverantwortung:
Partei B ist für das Auspacken, die Gesamtinstallation und Inbetriebnahme der Ausrüstung verantwortlich, während Partei A Unterstützung und notwendige Betriebsbedingungen vor Ort leistet. Partei A darf das Auspacken und Installieren der Geräte nicht eigenständig durchführen. Partei B trägt alle sicherheitsbezogenen Verantwortlichkeiten während des gesamten Installations- und Inbetriebnahmeprozesses.
1.2 Unboxing-Inspektionsprotokoll:
Vertreter von Partei A und Partei B werden gemeinsam beim Auspacken der Geräte zur Inspektion anwesend sein. Ein Unboxing-Inspektionsprotokoll wird auf Grundlage der Inspektionsergebnisse erstellt, unterzeichnet und von den vor Ort befindlichen Vertretern beider Parteien bestätigt, wobei jede Partei eine Kopie zur Aktenaufbewahrung behält.
1.3 Gemeinsame Indienststellung und Abnahme:
Nach Abschluss der Ausrüstungsinstallation führen beide Parteien gemeinsam die Inbetriebnahme und Abnahme vor Ort gemäß den in den technischen Spezifikationen festgelegten Ausrüstungsparametern und Leistungsstandards durch. Nach qualifizierter Genehmigung unterschreiben die vor Ort vertretenden Vertreter beider Parteien das Inbetriebnahme- und Genehmigungszertifikat für die Ausrüstung. Jede Partei besitzt ein Exemplar, das als offizielle Grundlage für den Beginn der Garantiefrist dient.
2. Notfallreaktionsmechanismus nach dem Verkauf
Im Falle eines Geräteausfalls während des Betriebs verpflichtet sich Partei B, die folgenden "4-24"-Effizienzstandards für Notfallreaktionen nach dem Verkauf umzusetzen, um eine schnelle Fehlerbehandlung sicherzustellen:
2.1 Erstfehlerreaktion (4 Stunden):
Nach Erhalt der Fehlermeldung von Partei A muss das technische Personal von Partei B antworten und das Andocken innerhalb von 4 Stunden abschließen, um die Fehlerdetails zu überprüfen.
2.2 Substanzielle Bearbeitung (24 Stunden):
Grundsätzlich soll das technische Personal von Partei B innerhalb von 24 Stunden eine substanzielle Fehlersuche und Reparatur des Gerätefehlers durchführen.
2.3 Sonderfall-Eskalation:
Im Falle besonderer und komplexer technischer Probleme, die nicht vollständig innerhalb der festgelegten Frist gelöst werden können, führen beide Parteien zeitnahe und freundliche Konsultationen durch, um gemeinsam die optimale und schnellste Fehlerlösung zu formulieren.
3. Lebenslange technische Ausbildung und Unterstützungsgarantie
Um sicherzustellen, dass Partei A die Ausrüstung unabhängig, sicher und korrekt betreiben und warten kann und die langfristigen Produktions- und Betriebsanforderungen erfüllt, vereinbaren sich beide Parteien auf regelmäßige technische Schulungen und umfassende technische Unterstützung:
3.1 Periodische Einsatzausbildung:
Partei B bietet professionelle, gestaffelte technische Schulungen für Partei A an, die Gerätebetrieb, tägliche Wartung, Inspektion und häufige Fehlerbehebung abdecken. Partei A arbeitet aktiv an der Schulungsarbeit mit.
3.2 Lebenslange technische Unterstützung:
Partei B bietet lebenslange technische Beratung und Unterstützung für die Ausrüstung. Der Umfang der technischen Unterstützung umfasst vollständig den Betrieb der Geräte, tägliche Wartung, Fehlerbehebung, Wartung und Aufrüstung sowie weitere Bereiche.
3.3 Vielfältige Unterstützungsformen:
Konventionelle technische Beratung und Unterstützung können in schriftlichen oder online mündlichen Frage-und-Antwort-Formularen erfolgen. Bei schwierigen und komplexen Problemen oder wenn Partei A vor Ort Dienstleistungen benötigt, stellt Partei B professionelles technisches Personal ein, das vor Ort praktische Anleitung, Vor-Ort-Schulungen und Fehlerbeseitigungsdienste bereitstellt.